Mein Honorar für eine Einheit Psychologische Therapie (klinisch-psychologische Behandlung) im Einzelsetting in meiner Praxis oder für eine Online-Beratungseinheit zu 60 Minuten beträgt 100 Euro.
Das Honorar ist gemäß §6 Abs 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit, sofern es sich um die Behandlung einer krankheitswertigen Störung handelt.
Zudem können die Honorarnoten teilweise im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. (Beachten Sie hierzu jedoch bitte die zumutbaren Selbstbehalte für Gesundheitsausgaben)
Seit 1. Jänner 2024 besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses (Teilrefundierung) für klinisch-psychologische Behandlung durch die Gesundheitskassen bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und weiteren Voraussetzungen, die im Rahmen des Erstgesprächs besprochen werden.
Es besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, die Psychologische Therapie privat und somit gänzlich selbst zu finanzieren.
Für die Online-Beratung wird kein Kostenzuschuss durch die Gesundheitskassen gewährt.
Mein Honorar für eine Einheit Coaching im Einzelsetting in meiner Praxis oder für eine Online-Beratungseinheit zu 50 Minuten beträgt 100 Euro.
Dieser Betrag ist gemäss § 6 Abs.1 Z 27 UStG 1994 von der Umsatzsteuer ausgenommen.
Das Honorar für die Einheiten beinhaltet neben der Durchführung der Therapie bzw. des Coachings folgende zusätzliche und für Sie kostenfreie Leistungen:
Das Honorar pro Einheit beinhaltet sämtliche angeführten Leistungen.